Regeln
gültig ab 19.9.2011
Allgemeine Informationen
1.)
Der Kinderflohmarkt ist ein im Vereinsregister der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung, eingetragener Verein (ZVR-Zahl 594124847)
2.)
Der Kinderflohmarkt findet 4 x jährlich (Mai, Juni, September und Oktober) statt.
3.)
Für die Platzkosten ersuchen wir um einen Beitrag von
€ 15,- pro Stand
Der Betrag wird abzüglich aller anfallenden Kosten, für die Unterstützung von sozial schwachen Jugendlichen, für deren Ausbildung verwendet!
4.)
Gewerbliche Aussteller werden nicht angenommen!
5.)
Es stehen 72 Plätze in der Größe von rund 14m2 zur Verfügung!
6.)
Ausschließliche Teilnahme von Familien mit Kindern.
Kleinstkinder müssen nicht anwesend sein!
Es besteht keine Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Kinder seitens des Veranstalters!
7.)
Das Warensortiment darf ausschließlich aus Kinder- und Jugendartikeln bestehen!
Der Verkauf von Lebensmitteln, sowie lebenden Tieren ist strengstens untersagt!
8.)
In der Umgebung stehen 800 Gratis-Parkplätze zur Verfügung!
Anmeldung
Die Anmeldung ist ab 13. Februar 2012 per Mail
unter Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer laufend für alle Termine möglich!
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich unter
kinderflohmarkt.klosterneuburg@gmx.at
Pro Mailadresse, Name und Termin wird nur 1 Platz vergeben!
2.)
Es besteht die Möglichkeit sich für maximal 2 Termine pro Jahr im Voraus
anzumelden!
Die Vergabe der Plätze erfolgt ausschließlich nach Reihenfolge der einlangenden Mails!
Nach Einlangen Ihres Mails bestätigen wir, ob die von Ihnen gewünschten Termine noch frei sind.
Weiters wird Ihnen eine Kontonummer bekanntgegeben, an die Sie die Standgebühr im Vorhinein, für alle gewünschten (maximal 2) Termine entrichten.
Ihre Plätze werden für Sie 7 Tage lang reserviert!
Sobald die Gebühr bei uns einlangt, erhalten Sie für alle Termine gesonderte Bestätigungsmails mit ihrer Platznummer und Einfahrtszeit!
Sollte die Gebühr bei uns nicht rechtzeitig einlangen, werden die Plätze an andere Familien vergeben!
Bei jeder Art von Ausfällen Ihrerseits oder bei Schlechtwetter (ausgenommen Absage durch den Veranstalter),
werden die Standgebühren nicht ersetzt!
Wir ersuchen den Platz im Bekanntenkreis weiter zu geben!
Dies bedarf keiner Meldung bei uns.
Der Platz bleibt auf Ihren Namen gebucht!
Bitte übergeben Sie einfach ihrem Nachfolger ihre Platzbestätigung!
Wir sind auch gerne behilflich, Kontakt zu Familien herzustellen, die auf der Warteliste stehen!
Können wir Ihren Platz mit einer anderen Familie nachbesetzen, schreiben wir Ihnen die Standgebühr gut!
Tag der Veranstaltung
1.)
Die Platzbestätigung ist am Flohmarkttag mitzubringen!
2.)
Tische (bevorzugt Tapezierertische), Sitzgelegenheiten und Sonnenschirme sind selber mitzubringen!
3.)
Ein Partyzelt in der Größe 3 x 3 Meter als Sonnen- oder Regenschutz kann mitgebracht und aufgestellt werden.
Bodenverankerung ist aber nicht möglich!
4.)
Die Platzordnung wird ausschließlich durch den Veranstalter geregelt!
5.)
Bei Schlechtwetter ist KEIN Ersatztermin vorgesehen!
Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt!
6.)
Das Flohmarktgelände kann zum Aus- und Beladen befahren werden.
Die Verweildauer des Pkw´s auf dem Standplatz ist sowohl beim Ent- bzw. Beladen, möglichst kurz zu halten!
Zwischen 13.15 und 17.30 Uhr ist das Befahren zum Schutz aller
nicht möglich!
7.)
Anhänger dürfen auf dem eigenen Standplatz abgestellt werden
(soweit es der Platz erlaubt).
8.)
Bitte beachten Sie, dass es eine Zufahrt und eine eigene Ausfahrt auf dem Flohmarktgelände gibt!
Zufahrt vom Happyland kommend
Ausfahrt Richtung Strandbad!
9.)
Das Parken auf dem Flohmarktgelände, sowie zwischen dem Fahrradweg und der Laufstrecke ist verboten und kann polizeilich geahndet werden!
10.)
Sie erhalten im Bestätigungsmail IHRE PERSÖNLICHE Aufbauzeit!
Wir ersuchen diese Zeit möglichst genau einzuhalten!!
Die Teilnehmer erhalten gestaffelte Aufbauzeiten, um einen schnellen Aufbau und wenig Verkehrschaos zu gewährleisten!
Es müssen in knapp 90 Minuten, rund 100 Pkw´s reibungslos
durchgeschleust werden!
Es ist zur Ihrem eigenen Komfort und Sicherheit!
11.)
Beachten Sie bitte, dass Sie sowohl bei der Ein- als auch Ausfahrt einen Fahrradweg, sowie eine Laufstrecke überqueren!
12.)
Ab spätestens 18 Uhr ist mit dem Abbau des Standes zu beginnen!
13.)
Der Standplatz ist ordentlich und sauber zu verlassen!
Bei Nichteinhaltung werden Ihnen die Entsorgungskosten durch die Stadtgemeinde Klosterneuburg in Rechnung gestellt!
14.)
Um einen reibungslosen Abbau zu ermöglichen, wird ersucht den Stand ZUERST abzubauen und erst DANN mit ihrem Fahrzeug das Flohmarktgelände zu befahren und zu beladen.